Kurzbeschreibung |
Gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Innerhalb dieses Dreijahreszeitraums muss mindestens eine Veranstaltung besucht werden. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung verlängert die Fortbildungsfrist jeweils wieder um weitere drei Jahre. Ohne eine gültige Teilnahmebescheinigung, die nicht älter als 3 Jahre ist, können Pflanzenschutzmittel nicht angewendet oder verkauft werden. Seit dem 01.01.2016 muss bei Beantragung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz ebenfalls eine gültige Teilnahmebescheinigung mit eingereicht werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 28 EUR zzgl. MwSt. Nähere Informationen bei Bioland-Berater Martin Hermle, Tel.: 0821-34680127, Mobil: 0176-60030036, E-Mail: martin.hermle@bioland.de |
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