Kurzbeschreibung |
Die Novellierung der Düngeverordnung ist zum 2. Juni 2017 wirksam geworden, die Stoffstrombilanzierung am 24.11.2017 beschlossen. Damit einhergehen viele Details und Dokumentationspflichten für alle Betriebe, die durch entsprechende Kontrollen der Düngebehörde geprüft werden. Auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe in Niedersachsen besteht große Unsicherheit und sind viele Fragen ungeklärt, was die Düngeverordnung genau mit sich bringt und wie die Berechnungen und Bilanzierungen verlaufen müssen. Die Informationsveranstaltung soll die Auswirkungen auf die Biobetriebe im Detail erläutern, Hilfestellungen zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aufzeigen und beispielhaft bestimmte Betriebsformen bezüglich der Bilanzierung charakterisieren. |
|